Bürger-Info

Bauen - Bauverfahren

Für zukünftige Eigenheimbesitzer gibt es viel zu bedenken, bevor der Traum von den eigenen vier Wänden Realität werden kann. Hier finden Sie unter anderem Informationen zur Bedeutung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Ihre Baugenehmigung, Hinweise zum Grundstückskauf und zu finanziellen Hilfen und Förderprogrammen.

Leistungen (Anzahl: 21)

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle ...
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Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
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Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit. Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht: Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)) Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB) Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB) Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in ...
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Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen von fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre in einem Prüfbuch erteilt.
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Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
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Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben: Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden Prüfen von Sonderbauten Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz) Prüfen der Rettungswege Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen Bauüberwachung, ...
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Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen. Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.
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Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
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Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle ...
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Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser weiterhin, Dienstleistungen zu erbringen, so ist dies der zuständigen Stelle anzuzeigen.
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Ausländische Staatsangehörige sind bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistung als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere anhand von Dauer, Häufigkeit, regelmäßiger Wiederkehr und Kontinuität der Dienstleistungen beurteilt. Die die Voraussetzungen erfüllenden Personen haben das erstmalige Erbringen einer ...
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Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden. Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die ...
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Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen, Art der Planung und Ausführung, Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde, Berichterstattung, abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
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Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt, umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert, in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen), von seinem Standort entfernt werden. Die Genehmigungspflicht betrifft auch das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet ...
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Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden. Insbesondere die ...
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Für eine Vielzahl von Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen bzw. -anlagen oder Intensivtierhaltung. In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- ...
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Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt. Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch: die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche ...
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Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)). In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art ...
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