Bürger-Info

Fahrzeug und Verkehr - Knöllchen & Co.

Unsere Zeit ist geprägt von Bewegung und Flexibilität. Mobil zu sein, ist für viele unverzichtbar. Dabei steht außerhalb der größeren Städte das Auto im Mittelpunkt. Hier bekommen Sie Informationen zu allen Fahrerlaubnis- und Führerscheintypen, dem An- und Abmelden eines Fahrzeugs sowie Hinweise zu Bußgeldern.

Leistungen (Anzahl: 11)

Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug. Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der ...
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Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
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Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
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Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt. Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
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Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten: 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet: 0 Punkte  = 0 Punkte 1-3 Punkte = 1 Punkt 4-5 Punkte = 2 Punkte 6-7 Punkte = 3 Punkte 8-10 Punkte = 4 Punkte 11-13 Punkte = 5 Punkte 14-15 Punkte = 6 ...
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Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten: 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet: 0 Punkte  = 0 Punkte 1-3 Punkte = 1 Punkt 4-5 Punkte = 2 Punkte 6-7 Punkte = 3 Punkte 8-10 Punkte = 4 Punkte 11-13 Punkte = 5 Punkte 14-15 Punkte = 6 ...
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Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen. Die Ausstellung des Parkausweis für ...
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Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke. Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
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Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der ...
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Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln"). Jede ...
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