Bürger-Info

Arbeit und Beruf - Arbeits- und Tarifrecht

Sie haben Fragen zu Steuern und Sozialabgaben, sind auf der Suche nach einem neuen Job, möchten sich weiterbilden oder wollen Auskunft zum Tarif- und Arbeitsrecht? Hier finden Sie Hinweise und Informationen über Themen rund um die Arbeitswelt.

Leistungen (Anzahl: 45)

Ein europäischer Patentanwalt, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem der Beruf des Patentanwalts reglementiert ist, niedergelassen ist und der in die Patentanwaltskammer aufgenommen ist, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des ausländischen und des internationalen gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland niederzulassen (niedergelassener europäischer Patentanwalt).
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Eine Person, die im Besitz eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises im Sinne des § 1 EuPAG Absätze 2 und 3 ist, kann zum Zweck der Zulassung zur Patentanwaltschaft die Feststellung beantragen, dass die von ihr erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts in Deutschland erforderlich sind.
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Europäische Patentanwälte, deren Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Patentanwalts in ihrem Herkunftsstaat auf einen Teil der Rechtsgebiete beschränkt ist, auf denen Patentanwälte in Deutschland tätig werden dürfen, dürfen den Beruf des Patentanwalts mit der Beschränkung auf diese Rechtsgebiete auch in Deutschland ausüben.
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Die Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) gewährt Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks folgende tarifvertragliche Leistungen: Urlaubsentgelt zusätzliches Urlaubsgeld Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei Krankheit Mutterschutz Wehrübung schlechter Witterung Weiterbildung Ausübung von Ehrenämtern Kurzarbeit Zahlung in Sonderfällen ...
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Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches Personen einzutragen sind, die in ihrem Bezirk selbstständig eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A, die nicht als wesentliche Tätigkeit gilt, ausüben. Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten ...
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Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt hat, jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters verfügt, dann kann unter Umständen eine  Eintragung in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) erreicht werden. Daneben könnte eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO in Betracht kommen. Die zuständige Stelle kann die Ausnahmebewilligung unter Auflagen, ...
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Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.
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Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.
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Grundsätzlich müssen Patentanwältinnen und Patentanwälte gemäß § 26 Patentanwaltsordnung (PAO) eine Kanzlei im Bundesgebiet einrichten.
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Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Patentanwältin/einen Patentanwalt von der Kanzleipflicht nach § 26 Absatz 3 Patentanwaltsordnung (PAO) befreien.
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Die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK) gewährt Beschäftigten des Dachdeckergewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen: Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens Gewährung eines Ausfallgeldes Förderung der Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk Förderung von Beschäftigungsverhältnissen in Altersteilzeit Darüber hinaus sichert die Lohnausgleichskasse bei Insolvenz des Arbeitgebers die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung des Teiles eines 13. ...
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Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
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Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, die Sie zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin/eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten. Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen. 
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Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten, als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt, als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) ...
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Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen: Urlaubsentgelt zusätzliches Urlaubsgeld Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
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Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung: Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen Fleischwirtschaft
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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Sozialversicherung gliedert sich in folgende Bereiche: die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die soziale Pflegeversicherung (SPV) Manchmal bestehen jedoch Unsicherheiten über die Versicherungspflicht, z.B. wenn nicht klar ist, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter den ...
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Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung pflichtversichert. Für die Aufnahme müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden. Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstler oder Künstlerin, wenn Sie Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie ...
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Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.   Benötigt werden hierfür: ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen ...
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Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen, wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.
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