Grundsätzlich muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will:
Inkassodienstleistungen,
Rentenberatung auf dem Gebiet der
gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
des sozialen Entschädigungsrechts,
des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
Rechtsdienstleistungen ...
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