Bürger-Info

Arbeit und Beruf - Arbeits- und Tarifrecht

Sie haben Fragen zu Steuern und Sozialabgaben, sind auf der Suche nach einem neuen Job, möchten sich weiterbilden oder wollen Auskunft zum Tarif- und Arbeitsrecht? Hier finden Sie Hinweise und Informationen über Themen rund um die Arbeitswelt.

Leistungen (Anzahl: 45)

Eine Vertretung kann nur dann selbst bestellt werden, wenn diese von einer Patentanwältin/einem Patentanwalt oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt übernommen wird. Dabei kann die Bestellung auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle erfolgen, die während eines Kalenderjahres eintreten können. In anderen Fällen kann eine Vertretung nur auf Antrag der Patentanwältin/des Patentanwalts von der zuständigen Stelle bestellt werden.
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Grundsätzlich muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will: Inkassodienstleistungen, Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung, Rechtsdienstleistungen ...
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Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) gewährt Beschäftigten der Bauwirtschaft Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Wenn Sie Unternehmer in der Bauwirtschaft in den alten Bundesländern oder dem Westteil Berlins sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der ZVK anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden. Die ZVK ist Teil der Sozialkassen der ...
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Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden. ...
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Die Zustimmung zur Kündigung ist erforderlich für ordentliche, außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bzw. teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit. Die beabsichtigte Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Zustimmung des der zuständigen Stelle erteilt und der Bescheid zugestellt wurde.
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Samtgemeinde Hesel

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