Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte,
die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,
dürfen ihren Beruf als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.Die zuständige Stelle kann der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen ...
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