Bürger-Info

Berufsausbildung - Tätigkeit im Ausland

Vor dem Start ins Berufsleben und während einer Ausbildung können viele Fragen auftauchen. Wie bewerbe ich mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr? Kann ich Teile meiner Berufsausbildung im Ausland absolvieren? Wie melde ich mich zu Prüfungen an? Auch Ausbildende finden hier umfangreiche Informationen, z.B. zu Regelungen über Ausbildungsverträge.

Die Hauptform der Berufsausbildung in Deutschland ist die

  • Berufsausbildung im Dualen System (in Berufschule und Betrieb),

außerdem gibt es die

  • Schulische Berufsausbildung (ausschließlich in der Berufschule).

Leistungen (Anzahl: 100)

Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
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Wer den Beruf als Ärztin oder Arzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
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Ärztinnen und Ärzte, die Ihre Ausbildungen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz absolviert haben, können die Erteilung einer Approbation beantragen.
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Wer den Beruf als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
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Wer den Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
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Sie können für Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss eine Anerkennung und Bewertung durch die zuständige Behörde des Landes beantragen, in dem sie wohnen, wenn Sie bisher bei keiner anderen Behörde in Deutschland einen solchen Antrag gestellt haben. Der Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsabschlüssen liegen verschiedene Rechtsgrundlagen zugrunde. Beispiele sind: Die Anerkennung bzw. Gleichstellung von Berufsabschlüssen von Antragstellern, die Berechtigte nach dem ...
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Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Je nach Beruf müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie mit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten können.
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Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen. Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe: Architektin/Architekt Fachärztin/Facharzt Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Apothekerin/Apotheker Erzieherin/Erzieher Fachzahnärztin/Fachzahnarzt Heilpädagogin BA/Heilpädagoge ...
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Der Beruf Altenpfleger/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Der Beruf Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Der Beruf Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Wenn Sie in Deutschland als Architektin oder Architekt tätig sein wollen, brauchen Sie die Eintragung in die Architektenliste bei der zuständigen Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Eintragung beantragen.
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Der Beruf Augenoptikermeister/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können. Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO). Hinweis: Für die selbständige Arbeit in dem Beruf gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Eintragung in die Handwerksrolle. Mit einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsfeststellung können Sie in die Handwerksrolle ...
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Der Beruf Bäckermeister/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können. Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO). Hinweis: Für die selbständige Arbeit in dem Beruf gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Eintragung in die Handwerksrolle. Mit einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsfeststellung können Sie in die Handwerksrolle eingetragen ...
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Der Beruf Behälter- und Apparatebauermeister/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können. Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO). Hinweis: Für die selbständige Arbeit in dem Beruf gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Eintragung in die Handwerksrolle. Mit einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsfeststellung können Sie in die ...
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Der Beruf Besamungstechniker/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Der Beruf Betonstein- und Terazzoherstellermeister/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können. Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO). Hinweis: Für die selbständige Arbeit in dem Beruf gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Eintragung in die Handwerksrolle. Mit einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsfeststellung können Sie in ...
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Wenn Sie in Deutschland als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer arbeiten wollen, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge. Auch wenn Sie einen Abschluss als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen
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Der Beruf Boots- und Schiffbauermeister/in  ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können. Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO). Hinweis: Für die selbständige Arbeit in dem Beruf gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Eintragung in die Handwerksrolle. Mit einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsfeststellung können Sie in die ...
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Der Beruf Böttchermeister/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können. Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 50b HwO). Hinweis: Für die selbständige Arbeit in dem Beruf gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Eintragung in die Handwerksrolle. Mit einer erfolgreichen Gleichwertigkeitsfeststellung können Sie in die Handwerksrolle ...
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