Bürger-Info

Bauen - Grundstückskauf

Für zukünftige Eigenheimbesitzer gibt es viel zu bedenken, bevor der Traum von den eigenen vier Wänden Realität werden kann. Hier finden Sie unter anderem Informationen zur Bedeutung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Ihre Baugenehmigung, Hinweise zum Grundstückskauf und zu finanziellen Hilfen und Förderprogrammen.

Leistungen (Anzahl: 21)

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine ...
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Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
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Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit. Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht: Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)) Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB) Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB) Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in ...
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Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen ...
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Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch). Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des ...
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Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Liegenschaftskarte enthält: Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummer, Tatsächliche Nutzung des Bodens, Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer, ausgewählte topografische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.), Bezeichnungen von Straßen, auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung. Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. ...
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Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich ...
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Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer. Erwerben Sie bspw. durch Kauf ein Grundstück, fällt dafür Grunderwerbsteuer an, sofern der Vorgang nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Aber nicht nur der Kauf von Grundstücken löst Grunderwerbsteuer aus. Auch ein Grundstückstausch, das Meistgebot, die Abtretung von Rechten eines Übereignungsanspruchs, der Erwerb der Verwertungsbefugnis, der ...
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Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird stets angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist, unabhängig von einer realen Bebauung. Bei der Auskunft wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter sowie mit seinen wertbestimmenden Merkmalen angegeben. Außer der ...
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Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger. Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen. Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein ...
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Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
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Ihre Stadt oder Gemeinde bietet immer wieder Gewerbegrundstücke zum Erwerb an. Dies ist für Unternehmen oft eine sehr preiswerte Möglichkeit, langfristige und nachhaltige Vorhaben zu verwirklichen.
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Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung können ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe, ein unklarer Grenzverlauf, eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder eine geplante Einfriedung sein.
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Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen. Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein ...
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Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den ...
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Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern. Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den ...
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Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen. In der Regel reicht ein einfacher Lageplan ...
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Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Darüber hinaus werden die dem Land durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die dem Land aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien. Diese Erbschaften („Fiskuserbschaften“) entstehen, wenn keine anderen Erben ...
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Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.
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Ihre Stadt oder Gemeinde bietet immer wieder Grundstücke für den Bau von Wohnhäusern an. Für Familien ist dies oft eine preiswerte Möglichkeit, sich den Wunsch nach dem eigenen Heim zu erfüllen. Doch auch Unternehmen, die den Wohnungsbau gewerblich betreiben, können hier das passende Baugrundstück finden.
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