Bürger-Info

Berufsausbildung - Berufsausbildung im Dualen System

Vor dem Start ins Berufsleben und während einer Ausbildung können viele Fragen auftauchen. Wie bewerbe ich mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr? Kann ich Teile meiner Berufsausbildung im Ausland absolvieren? Wie melde ich mich zu Prüfungen an? Auch Ausbildende finden hier umfangreiche Informationen, z.B. zu Regelungen über Ausbildungsverträge.

Die Hauptform der Berufsausbildung in Deutschland ist die

  • Berufsausbildung im Dualen System (in Berufschule und Betrieb),

außerdem gibt es die

  • Schulische Berufsausbildung (ausschließlich in der Berufschule).

Leistungen (Anzahl: 53)

Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein (Berufsausbildungsstätte - Eignung überwachen). Die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und ...
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Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt.  Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ...
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Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege gewährt das Land Niedersachsen eine Prämie für jeden bereit gestellten Ausbildungsplatz sowie Zuschüsse zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft. Prämie für Ausbildungsverhältnisse in der Altenpflege in Niedersachsen Beginnend mit dem 01.08.2009 wird für alle bestehenden und neuen Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger eine Prämie gewährt. Zuwendungsempfänger sind die Träger der ...
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Dieses Verzeichnis führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest. Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des ...
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Sie können für Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss eine Anerkennung und Bewertung durch die zuständige Behörde des Landes beantragen, in dem sie wohnen, wenn Sie bisher bei keiner anderen Behörde in Deutschland einen solchen Antrag gestellt haben. Der Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsabschlüssen liegen verschiedene Rechtsgrundlagen zugrunde. Beispiele sind: Die Anerkennung bzw. Gleichstellung von Berufsabschlüssen von Antragstellern, die Berechtigte nach dem ...
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Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Je nach Beruf müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie mit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten können.
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Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen. Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe: Architektin/Architekt Fachärztin/Facharzt Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Apothekerin/Apotheker Erzieherin/Erzieher Fachzahnärztin/Fachzahnarzt Heilpädagogin BA/Heilpädagoge ...
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Der Beruf Altenpfleger/in ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Der Beruf Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Der Beruf Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r ist in Deutschland reglementiert. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
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Wenn Sie in Deutschland als Architektin oder Architekt tätig sein wollen, brauchen Sie die Eintragung in die Architektenliste bei der zuständigen Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Eintragung beantragen.
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Wenn Sie in Deutschland als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer arbeiten wollen, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge. Auch wenn Sie einen Abschluss als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen
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Wenn Sie in Deutschland als Erzieherin oder Erzieher tätig sein wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der hiesigen Ausbildung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ beantragen.  
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Wenn Sie in Deutschland als Fachapothekerin oder Fachapotheker tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung als Fachapotheker/ Fachapothekerin durch die zuständige Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Fachapothekerabschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung stellen.
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Wenn Sie in Deutschland als Fachärztin oder Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung der Facharztbezeichnung durch die zuständige Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Facharztabschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung der Facharztbezeichnung stellen. Weitere Informationen finden Sie zudem in der Leistung "Approbation als Ärztin/Arzt Erteilung für Personen aus dem EU-Ausland".
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Wenn Sie in Deutschland als Fachtierärztin oder Fachtierarzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung durch die zuständige Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschluss als Fachtierärztin oder Fachtierarzt  können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung stellen.
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Wenn Sie in Deutschland als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsqualifikationen durch die zuständige Stelle.
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Wenn Sie in Deutschland als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der hiesigen Ausbildung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin /Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ festgestellt werden. Dies erfolgt durch die zuständige Stelle. Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger besitzen die Befähigung, selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, ...
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Wenn Sie in Deutschland als Heilpädagogin oder Heilpädagoge tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der hiesigen Ausbildung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ festgestellt werden. Dies erfolgt durch die zuständige Stelle.  Wenn Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule erworben haben, wenden Sie sich für die Feststellung der Gleichwertigkeit an die Hochschule Hannover.
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Wenn Sie in Deutschland als Heilpädagogin (B.A.) oder Heilpädagoge (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin (B.A.)“ bzw. „Staatlich anerkannte Heilpädagoge (B.A.)“. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Berechtigung beantragen.
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