Bürger-Info

Berufsausbildung - Berufsausbildung im Dualen System

Vor dem Start ins Berufsleben und während einer Ausbildung können viele Fragen auftauchen. Wie bewerbe ich mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr? Kann ich Teile meiner Berufsausbildung im Ausland absolvieren? Wie melde ich mich zu Prüfungen an? Auch Ausbildende finden hier umfangreiche Informationen, z.B. zu Regelungen über Ausbildungsverträge.

Die Hauptform der Berufsausbildung in Deutschland ist die

  • Berufsausbildung im Dualen System (in Berufschule und Betrieb),

außerdem gibt es die

  • Schulische Berufsausbildung (ausschließlich in der Berufschule).

Leistungen (Anzahl: 53)

Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder "Ingenieurin" führen wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit ist für die Berufsausübung hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Sie können sich als Ingenieurin oder Ingenieur mit ausländischen Qualifikationen auch ohne eine formale Gleichwertigkeitsbescheinigung auf ...
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Wenn Sie auf der Grundlage Ihres Abschlusses als Lehrerin oder Lehrer im Ausland die Befähigung für ein Lehramt, die den Zugang zur Berufsausübung eröffnet, erwerben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einer deutschen Lehramtsbefähigung festgestellt werden. Dies erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Wer eine Tätigkeit ausüben will, die durch Rechtsvorschrift anerkannten Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Berechtigung beantragen.
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Wenn Sie in Deutschland als Sozialarbeiterin (B.A.) oder Sozialarbeiter (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A.)“ bzw. „Staatlich anerkannte Sozialarbeiter (B.A.)“. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Berechtigung beantragen.
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Wenn Sie in Deutschland als Sozialpädagogin (B.A.) / Sozialpädagoge (B.A.) oder als Sozialarbeiterin (B.A.) /  Sozialarbeiter (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die entsprechende staatliche Anerkennung in Form der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin (B.A.)“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge B.A.)/ „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A)“ „staatlich anerkannter Sozialarbeiter ...
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Wenn Sie in Deutschland als Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der hiesigen Ausbildung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ festgestellt werden. Dies erfolgt durch die zuständige Stelle.
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"Straßenwärterin" oder "Straßenwärter" ist ein Ausbildungsberuf, der in Deutschland nicht reglementiert ist. Der Beruf kann auch ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden. Sie können von der zuständigen Stelle die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss überprüfen lassen und damit u. a. Ihre Chancen bei der Jobsuche erhöhen, da Ihre Qualifikation mit einer Anerkennung für Arbeitgeber besser einschätzbar ist.
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Wenn Sie in Deutschland als veterinärmedizinische technische Assistentin oder veterinärmedizinischer technischer Assistent ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland eine staatliche Erlaubnis beantragen.
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Neben den reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Falls Sie für diese eine Anerkennung benötigen, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden und einen elektronischen Antrag stellen.
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Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
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Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können die Länder die Anrechnung beruflicher Vorbildung regeln. Nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass der Besuch eines Bildungsgangs berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in einer anderen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Für die Anrechnung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden obligatorisch. ...
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Ausbildende dürfen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen in der Regel nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die Eignungsanforderungen erfüllen und damit den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Voraussetzungen für die Ausbildertätigkeit ist neben dem Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung der Nachweis der Ausbildereignungsprüfung (Berufsausbildung: ...
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Ausbildende (Betriebe) haben dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der vorgesehenen Ausbildungszeit vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Die Ausbildenden müssen dafür entweder selbst ausbilden oder einen Ausbilder/eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Ausbildende dürfen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen in der Regel nur dann ausbilden, wenn sie ...
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Für eine fachliche Eignung müssen bei dem Ausbilder bzw. der Ausbilderin die beruflichen und pädagogischen Fähigkeiten vorhanden sein, die zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte nötig sind. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, wer eine ausreichende Zeit in seinem Beruf tätig gewesen ist. Außerdem muss er in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung eine der folgenden Prüfungen bestanden haben: die Abschlussprüfung, eine anerkannte Prüfung an einer ...
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Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung (abgekürzt EQ) die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung ist vor allem für Bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven gedacht, die bis zum 30. September noch nicht vermittelt wurden. Der Betrieb erhält die Möglichkeit, diese Bewerber in der betrieblichen Praxis über einen längeren Zeitraum zu ...
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Es gibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit zu stellen.
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Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung enthalten sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Prüfungszeugnisse sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Trotzdem kann es vorkommen, ...
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Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden (Betrieb) und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten. Diese im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) verankerten Regelungen zur Teilzeitausbildung geben insbesondere ...
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Unter überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder überbetrieblicher Ausbildung (ÜLA) versteht man Teile der Ausbildung, die von Auszubildenden aus verschiedenen Betrieben genutzt werden, weil die einzelnen Betriebe diese Ausbildungsteile nicht selbst erbringen können. Sowohl das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) sehen vor, dass Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätten durchgeführt werden, ...
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Als Prüfungen innerhalb einer Ausbildung werden die im Rahmen der jeweiligen Ausbildungsordnung geplante Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Wiederholungsprüfung(en) bezeichnet. Am Ende einer anerkannten Berufsausbildung, z.B. im handwerklichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen oder industriellen Bereich, muss ein Auszubildender seine beruflichen Fähigkeiten nachweisen. Dazu werden schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, in der Regel als Abschlussprüfung, ...
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