Wer in ein Land, welches nicht zur Europäischen Union zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Im November 2005 wurde der in der Europäischen Union einheitliche elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip gespeichert.
Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig festzustellen, ob Pass und Person zusammengehören.
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