Bürger-Info

Fahrzeug und Verkehr - Änderung von Einträgen

Unsere Zeit ist geprägt von Bewegung und Flexibilität. Mobil zu sein, ist für viele unverzichtbar. Dabei steht außerhalb der größeren Städte das Auto im Mittelpunkt. Hier bekommen Sie Informationen zu allen Fahrerlaubnis- und Führerscheintypen, dem An- und Abmelden eines Fahrzeugs sowie Hinweise zu Bußgeldern.

Leistungen (Anzahl: 4)

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden: Änderung der Fahrzeugart Änderung von Hubraum oder Leistung Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen ...
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Wenn ein Fahrzeug auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle im neuen Zulassungsbezirk gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
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Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen. Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, ...
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Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
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Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

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26835 Hesel

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