Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten,
als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt,
als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) ...
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