Bürger-Info

Arbeit und Beruf - Arbeitslosigkeit

Sie haben Fragen zu Steuern und Sozialabgaben, sind auf der Suche nach einem neuen Job, möchten sich weiterbilden oder wollen Auskunft zum Tarif- und Arbeitsrecht? Hier finden Sie Hinweise und Informationen über Themen rund um die Arbeitswelt.

Leistungen (Anzahl: 24)

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wird dabei ein pauschaler Geldbetrag für den Regelbedarf berücksichtigt. Dieser pauschalierte Regelbedarf umfasst neben den laufenden Bedarfen auch die in unregelmäßigen beziehungsweise in großen Abständen anfallenden Bedarfe. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach der jeweils zugeordneten Regelbedarfsstufe, die von Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation abhängt. Der Regelbedarf deckt insbesondere folgende ...
Leistung anzeigen
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Arbeitslosengeld II die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet. Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in ...
Leistung anzeigen
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn: Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen. Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach ...
Leistung anzeigen
Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist. Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt in der Regel circa 50 Prozent des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer ...
Leistung anzeigen
Werwährend einer Existenzgründung Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2 von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.
Leistung anzeigen
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus, um diese zu beenden, eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten (Existenzgründung), können Sie einen finanziellen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.
Leistung anzeigen
Die Agentur für Arbeit kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel, Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, Ihnen eine versicherungspflichtige ...
Leistung anzeigen
Allgemeine Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein: Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung zugelassen ...
Leistung anzeigen
Allgemeine Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein: Mit einem Bildungsgutschein kann das Jobcenter die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft das zuständige  Jobcenter mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist. Auch die ...
Leistung anzeigen
Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel, Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen, Ihnen eine versicherungspflichtige ...
Leistung anzeigen
Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen. Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in ...
Leistung anzeigen
Mit den Förderleistungen des SGB III und SGB II stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten. Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige ...
Leistung anzeigen
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen oder Anspruch darauf haben sich beruflich selbständig machen möchten (Existenzgründung), eine bisher geringfügige selbständige Tätigkeit zu Ihrem Hauptberuf ausweiten wollen oder schon hauptberuflich selbständig tätig sind. Ziel ist, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können und kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mehr ...
Leistung anzeigen
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten, als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt, als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) ...
Leistung anzeigen
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ist. ...
Leistung anzeigen
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll. Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ...
Leistung anzeigen
Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen. Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen. Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten zwei Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching. Lohnkostenzuschuss für 2 ...
Leistung anzeigen
Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen Neustart ins Arbeitsleben eröffnen, indem Sie geeignete Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen schaffen und Ihre neuen Beschäftigten aktiv bei der Einarbeitung unterstützen. Ziel ist, dass Sie Ihrem neuen Arbeitnehmer oder Ihrer neuen Arbeitnehmerin die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem ...
Leistung anzeigen
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre Bewerbungen, Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen, erforderlichen Dokumenten (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).  übernommen werden. Welche ...
Leistung anzeigen
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche beziehungsweise schulische Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise  Kosten für Ihre Bewerbungen, Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen, erforderlichen Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen ...
Leistung anzeigen

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr