Bürger-Info

Behinderung - Feststellungsverfahren

Behinderung

Leistungen (Anzahl: 6)

Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige ...
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Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen ...
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Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben: Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe ...
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Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
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Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Der Schwerbehindertenausweis ...
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Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.
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