Bürger-Info

Behinderung - Berufstätigkeit behinderter Menschen

Behinderung

Leistungen (Anzahl: 13)

Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel: besonderer Kündigungsschutz Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung Betreuung durch spezielle Fachdienste Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse) Nicht dazu ...
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Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung) oder direkt in einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen. Während Ihrer Weiterbildung sind Sie ...
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Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung) oder direkt in einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen. Während Ihrer Weiterbildung sind Sie ...
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Die Rehabilitationsträger können in bestimmten Fällen Integrationsfachdienste mit der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beauftragen. Der Integrationsfachdienst hilft Ihnen dabei, eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis abzusichern, wenn der zuständige Rehabilitationsträger ihn entsprechend beauftragt hat. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie auch die Kosten, die durch die ...
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Sie können im Einzelfall ergänzende unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Einzelfallförderungen sind zum Beispiel: Kraftfahrzeughilfe Arbeitsassistenz Technische Arbeitshilfen Hilfsmittel Verdienstausfall Wohnungshilfen Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist und Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, ...
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Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden und möchten dennoch eine reguläre Ausbildung absolvieren? Dann erbringt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Budget für Ausbildung, sofern sie ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist.  Eine Voraussetzung ist, dass Sie mit einem Betrieb einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges ...
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Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 % der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren ...
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Damit Sie als Mensch mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die sogenannten sonstigen Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.  Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete ...
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Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten. Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht. Nach dem ...
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Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie erhalten verschiedene Vergünstigungen, z.B. die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen diese Werkstätten eine Anerkennung.
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Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellten Menschen Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung. Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 ...
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Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellten Menschen Sie erhalten den Ausbildungszuschuss in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderungen sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung. Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt bis zu 60 ...
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Die Zustimmung zur Kündigung ist erforderlich für ordentliche, außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bzw. teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit. Die beabsichtigte Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Zustimmung des der zuständigen Stelle erteilt und der Bescheid zugestellt wurde.
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