Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.
Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.
» Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlG)
» Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |