Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anerkennung der Prüfstelle beantragen.
Die Prüfstelle kann aus einer
Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (ZLS).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach den Bestimmungen des Bayerischen Kostengesetzes an.
Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.
Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.
Der Antrag auf Anerkennung muss schriftlich gestellt werden. Er ist handschriftlich zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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