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Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung - Firrel

Leistungsbeschreibung

Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fach- und Sachkundenachweis
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Beglaubigter Auszug  aus dem Handelsregister
  • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
  • Fahrzeugnachweis

Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:

  • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
  • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
  • Bankvollmacht über das Geschäftskonto
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Fach- und Sachkundenachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsamt
Adresse

Ringstraße 26

26789 Leer

Telefon

0491 926-3111

Telefon

0491 926-1409

Telefon

0491 926-1467

Telefon

0491 926-1400

Fax

0491 926-91819

Fax

0491 926-91595

Fax

0491 926-91820

Fax

0491 926-91818


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

HInweis:

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