Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
» Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
» Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |