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mo., di., do., fr. 9.00 - 12.00 Uhr
mo., di., do. 14.00 - 16.00 Uhr
Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gesundheit
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