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mo., di., do., fr. 9.00 - 12.00 Uhr
mo., di., do. 14.00 - 16.00 Uhr
Die Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten ist ggf. durch einen Wesenstest nachzuweisen. Die Abnahme von Wesenstests darf nur durch dafür ermächtigte Personen erfolgen.
Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.