Bürger-Info
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Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten - Hesel

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen.

» § 67 Gewerbeordnung (GewO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

» Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts

Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können im Herkunftsstaat ausgestellte Unterlagen verwendet werden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

» § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO)

» § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.14 und 40.1.22.18 an.

» Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 21 Sicherheit und Ordnung
Adresse

Rathausstraße 14

26835 Hesel

Postanschrift

Postfach 1254

26833 Hesel

Telefon

04950 39-0

Fax

04950 39-39


Mitarbeiter

Frau Claudia Röhling
Frau Claudia Röhling
Telefon

04950 39-21

Raum

E-09

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Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Haltestelle: Kreuzung B72/436

Bus: 625

Bus: 460

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Bus: 625

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Haltestelle: B436

Bus: 467

Bus: 619

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Behindertenparkplatz:

Anzahl: 1 | Gebühren: nein

Parkplatz:

Anzahl: 15 | Gebühren: nein

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

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Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr