Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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