Bürger-Info
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Kinderreisepass Meldung wegen Verlust - Holtland

Leistungsbeschreibung

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.

Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.

Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Kinderreisepass Meldung wegen Verlust - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Melde- und Personenstandswesen
Adresse

Rathausstraße 14

26835 Hesel

Postanschrift

Postfach 1254

26833 Hesel

Telefon

04950 39-0

Fax

04950 39-39


Mitarbeiter

Frau Saskia Desenz
Frau Saskia Desenz
Telefon

04950 3913

Raum

E-05

Profil anzeigen
Frau Ute Ötjen
Telefon

04950 39-14

Raum

E-06

Profil anzeigen

Allgemeine Informationen

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: Kreuzung B72/436

Bus: 625

Bus: 460

Bus: 467

Haltestelle: Kreuzung L24

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 476

Haltestelle: B436

Bus: 467

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 460

Parken

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 1 | Gebühren: nein

Parkplatz:

Anzahl: 15 | Gebühren: nein

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr