Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neues Dokument beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich. Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.
Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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