Bürger-Info
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Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden - Holtland

Leistungsbeschreibung

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Melde- und Personenstandswesen
Adresse

Rathausstraße 14

26835 Hesel

Postanschrift

Postfach 1254

26833 Hesel

Telefon

04950 39-0

Fax

04950 39-39


Mitarbeiter

Frau Saskia Desenz
Frau Saskia Desenz
Telefon

04950 3913

Raum

E-05

Profil anzeigen
Frau Ute Ötjen
Telefon

04950 39-14

Raum

E-06

Profil anzeigen

Allgemeine Informationen

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: Kreuzung B72/436

Bus: 625

Bus: 460

Bus: 467

Haltestelle: Kreuzung L24

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 476

Haltestelle: B436

Bus: 467

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 460

Parken

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 1 | Gebühren: nein

Parkplatz:

Anzahl: 15 | Gebühren: nein

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr