Bürger-Info
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Verfahrensfreie Baumaßnahmen - Firrel

Leistungsbeschreibung

Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:

  • die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre,
  • die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
  • die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume mit Badewanne oder Dusche oder mit Toilette,
  • der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, ausgenommen Hochhäuser, und der im Anhang genannten Teile baulicher Anlagen,
  • die Instandhaltung baulicher Anlagen.

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Genehmigung bzw. Mitteilung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.

» Anhang zu § 60 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

» § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Anfrage nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

» Übersicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Verfahrensfreie Baumaßnahmen - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 21 Sicherheit und Ordnung
Adresse

Rathausstraße 14

26835 Hesel

Postanschrift

Postfach 1254

26833 Hesel

Telefon

04950 39-0

Fax

04950 39-39


Mitarbeiter

Frau Insa Krause
Frau Insa Krause
Telefon

04950 39-40

Raum

E-01

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Herr Markus Mundt
Herr Markus Mundt
Telefon

04950 39-41

Raum

E-07

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Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: Kreuzung B72/436

Bus: 625

Bus: 460

Bus: 467

Haltestelle: Kreuzung L24

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 476

Haltestelle: B436

Bus: 467

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 460

Parken

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 1 | Gebühren: nein

Parkplatz:

Anzahl: 15 | Gebühren: nein

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

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Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr