Bürger-Info
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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung - Holtland

Leistungsbeschreibung

Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

» TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfbuch
  • Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten
Adresse

Am Tüv 1

30519 Döhren

Telefon

0511 986-1479

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