Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
keine
» § 19 Absatz 3 Paßgesetz (PaßG)
» Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Bei Ausstellung eines Reisepasses im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 13,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.
Auswärtiges Amt
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