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mo., di., do., fr. 9.00 - 12.00 Uhr
mo., di., do. 14.00 - 16.00 Uhr
Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.
» § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Niedersächsisches Justizministerium
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