Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
04.01.2017
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |