Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
04.04.2017
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |