Die Maßnahme Kulturerbe trägt zum Erhalt von Kulturdenkmalen für die Nachwelt bei. Sie wirkt identitätsstiftend und stärkt die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Region sowie die Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Studien investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
Die Höhe der Förderung beträgt:
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |