Die Maßnahme ländlicher Wegebau trägt zur Erschließung der landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale bei. Die Multifunktionalität ermöglicht die Nutzung durch die Bevölkerung z. B. zu Naherholungszwecken trägt somit zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
Die Höhe der Förderung beträgt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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