Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser weiterhin, Dienstleistungen zu erbringen, so ist dies der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
List-ID 846 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |