Sie führen ein kleines Unternehmen oder sind als Soloselbstständige/r bzw. Angehörige/r der freien Berufe tätig und sind in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten, dann können Sie eine Soforthilfe elektronisch beantragen.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss versichern, dass sie oder er durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die ihre oder seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte), (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion), die:
Staffelung der Soforthilfe nach Betriebsgröße
Bitte befüllen Sie das Antragsformular sowie die De-Minimis-Erklärung elektronisch. Senden Sie die Vordrucke und den Nachweis der Unternehmung an folgendes E-Mail-Postfach:
Die Zuständigkeit liegt bei der NBank.
Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Empfänger der Soforthilfe sind kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.
Dem Antrag muss eine ausgefüllte Kleinbeihilfenerklärung beigefügt sein. Die Soforthilfe kann nur gewährt werden, wenn die Ihrem Unternehmen gewährten Kleinbeihilfen einen Gesamtbetrag von 800.000 Euro nicht überschreiten. Für Fischerei und Aquasektor gilt ein Maximalbetrag von 120.000 Euro. Für Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte gilt ein Maximalbetrag von 100.000 Euro.
Dem Antrag ist eine eingescannte oder abfotografierte und unterschriebene Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftsberechtigten beizufügen.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
§ 53 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Das Antragsformular finden Sie hier: www.soforthilfe.nbank.de
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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