Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären (streitigen) oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) führen.
Sie können sich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.
Den Antrag müssen Sie über das Antragsformular, welches beim Jugendamt beziehungsweise beim Amtsgericht zu erhalten ist, stellen. Das Formular steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Zur Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt (Beistandschaft) oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Amtsgericht – Familiengericht
» §§ 232 f. FamFG - das für Sie zuständige Amtsgericht – Familiengericht
» Section 232 f. FamFG - the district court responsible for you - Family Court
Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren der Unterhaltsfestsetzung sind:
Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als
für den Antragsteller/die Antragstellerin:
für den Antragsgegner/die Antragsgegnerin:
Es kann nur Unterhalt für bzw. aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes festgesetzt werden; Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
» §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
» Section 1601 et seq. Of civil code (BGB)
» Section 112 No. 1 Law on family proceedings and voluntary jurisdiction (FamFG) for family disputes
» Section 113 (1) Law on family proceedings and voluntary jurisdiction (FamFG) for family disputes
» Section 114 (1) Law on family proceedings and voluntary jurisdiction (FamFG) for family disputes
Beschwerde gemäß §§ 256, 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats
» Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Braunschweig
» Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle
» Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Oldenburg
» Formular F55 und Hinweisblatt F55a abrufbar auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal
» Maintenance guidelines of the Higher Regional Court of Braunschweig
» Maintenance guidelines of the Higher Regional Court celle
» Maintenance guidelines of the Higher Regional Court of Oldenburg
» Form F55 and leaflet F55a available on the Lower Saxony State Justice Portal
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Niedersächsisches Justizministerium
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