Wenn Sie eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen und Fördermittel nutzen wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Eine Forstwirtschaftliche Vereinigung ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbänden oder Waldwirtschaftsgenossenschaften. Die Forstwirtschaftliche Vereinigung verfolgt das Ziel, die forstwirtschaftliche Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.
Dazu dürfen nur folgende Aufgaben durch die Forstwirtschaftliche Vereinigung übernommen werden:
Sie wollen eine Forstwirtschaftliche Vereinigung gründen und Fördermittel nutzen? Dann müssen Sie beider zuständigen Stelle einen Antrag auf Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung stellen.
Nachdem Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Wenn dabei keine Mängel festgestellt werden können, erhalten Sie anschließend einen Bescheid mit der Anerkennung.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat 406 „Forstpolitik, Jagd, Holzwirtschaft“.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung erfüllen sein:
Den Antrag auf Anerkennung können Sie formlos per E-Mail oder per Post bei der zuständigen Stelle einreichen.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden, entweder schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes oder nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) in der jeweils gültigen Fassung durch Einreichung elektronischer Dokumente.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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