Bürger-Info
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Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung - Schwerinsdorf

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für das Halten eines Hundes die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Diese ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Wenn Sie als Prüfer/in die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt werden. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
 

Teaser

Wenn Sie die Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür von der zuständigen Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) anerkannt worden sein. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den formlosen Antrag und die einzureichenden Unterlagen vorgelegt haben, werden die Dokumente inhaltlich geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor, wird im Anschluss die Anerkennung erteilt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Sachkundeprüfer/in müssen Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer/in für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
  • Nachweise (Zertifikate)
  • Führungszeugnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Erst nach Erhalt der Anerkennung dürfen Sie Sachkundeprüfungen abnehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf


Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Hinweis: Erreichbarkeit nach Dienstschluss über Leitstelle Wittmund 04462 2043-5585
Adresse

Friesenstraße 30

26789 Leer

Telefon

0491 926-1451

Fax

0491 926-1374


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

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