Bürger-Info
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Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung - Schwerinsdorf

Leistungsbeschreibung

Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) schriftlich. Die zuständige Stelle kann verlangen, dass Sie persönlich vorbesprechen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Homepage der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Dort finden Sie auch Informationen über die Unterlagen, die Sie benötigen.

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Rechnung über die Antragsgebühren.

Nach Zahlung der Antragsgebühren und Prüfung der Unterlagen lässt die zuständige Stelle durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen.

Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten (Führerscheinstellen).

Voraussetzungen

  • Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Identitätsnachweises (u. a. Personalausweis, Reisepass, elektr. Aufenthaltstitel)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung
  • Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen,
  • Bei Ausstellung wegen Änderung: Nachweis über die entsprechende Änderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Kostentarif der Anlage zur GebOSt.

» Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

» Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren, zum Beispiel, ob ein Termin für ein persönliches Erscheinen erforderlich ist und wieviel Vorlauf dafür nötig ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

» Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsamt
Adresse

Ringstraße 26

26789 Leer

Telefon

0491 926-3111

Telefon

0491 926-1409

Telefon

0491 926-1467

Telefon

0491 926-1400

Fax

0491 926-91819

Fax

0491 926-91595

Fax

0491 926-91820

Fax

0491 926-91818


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

HInweis:

Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

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