Bürger-Info
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Carport aufstellen - Firrel

Leistungsbeschreibung

Wenn sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht. 

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Voraussetzungen

In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten: 

  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
  • die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen. 
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach. 

  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet 
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen

Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.  

Welche Gebühren fallen an?

Innerhalb der Regeln ist das Aufstellen gebührenfrei. Bei einer Genehmigung erfahren sie die genauen Kosten von ihrem Bauamt. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Bauen ohne Baugenehmigung ist in Niedersachsen verboten und steht unter Strafe.

Rechtsgrundlage

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Carport aufstellen - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Bauamt
Adresse

Bergmannstraße 37

26789 Leer

Telefon

0491 926-1264

Telefon

0491 926-1248

Telefon

0491 926-1217

Telefon

0491 926-1317

Fax

0491 926-1754


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

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