Allgemeine Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein:
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können.
Die Weiterbildungskosten, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Sie bezahlen, umfassen in der Regel:
Bei Weiterbildungen, die vor Ablauf des 31.12.2023 beginnen und zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens 2-jähriger Dauer führen, erhalten Sie für die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie von EUR 1.500. Wenn Gesetz oder Verordnung eine Zwischenprüfung vorsehen, erhalten Sie für das Bestehen EUR 1.000.
Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses:
Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses gefördert.
Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss beziehungsweise mit nicht verwertbarem Berufsabschluss (Geringqualifizierte):
Wenn Sie bislang noch keinen Berufsabschluss haben oder mehr als 4 Jahre nicht in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben und den früher erlernten Beruf wegen Berufsentfremdung nicht mehr ausüben können, werden Sie bei Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert.
In diese 4 Jahre werden einberechnet:
Sind Sie während der Weiterbildungszeit arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, bekommen Sie auch während der Weiterbildung weiterhin Ihr Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise erhalten weiterhin Ihr Arbeitslosengeld II.
Erwerb von Grundkompetenzen:
Wenn Ihnen für eine Weiterbildung, mit der Sie einen Berufsabschluss erwerben wollen, noch Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik oder Informations- und Kommunikationstechnologien fehlen, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auch Weiterbildungen in diesen Bereichen fördern.
Förderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das zuständige Jobcenter kann auch die Weiterbildung von Beschäftigten fördern, insbesondere, wenn diese in Berufen arbeiten, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht.
Ihr Arbeitgeber muss sich grundsätzlich an den Lehrgangskosten beteiligen. Er kann auch Lohnkostenzuschüsse bekommen, während Sie eine Weiterbildung machen. Wie groß der Anteil ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab:
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie.
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie Ihre Weiterbildungsförderung nur gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft in die Wege leiten:
Wenn Sie in Beschäftigung sind, besprechen Sie Ihren Weiterbildungsbedarf mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Sie können sich dann mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Verbindung setzen und die weiteren Schritte klären.
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn
Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmen Voraussetzungen möglich, wenn
Für Sie entstehen keine Kosten.
Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate
Bildungsgutschein: keine (der Bildungsgutschein wird meist direkt im Beratungsgespräch ausgestellt)
Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden. Nach Rücklauf des Bildungsgutscheins und Einreichung der vollständigen Unterlagen durch den Träger, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 Wochen.
» §§ 81 bis 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann zur wirksamen Ersetzung der Schriftform in elektronischer Form eingereicht werden. Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit geeignet und von der zu verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert ist und an das der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit zugeordnete besondere Behördenpostfach (beBPo) übermittelt wird.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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