Bürger-Info
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Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen - Hesel

Leistungsbeschreibung

Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

  • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede

  • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
  • beim Serviceangebot und
  • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

Teaser

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

Verfahrensablauf

Ihre gesetzliche Krankenkasse können Sie folgendermaßen wechseln:

  • Wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden Sie sich dort als Mitglied an.
  • Teilen Sie der KSK Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt mit.
  • Die KSK bestätigt Ihnen die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.

Voraussetzungen

Sie sind

  • über die KSK gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
  • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Teilen Sie der KSK Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer

 Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Wochen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

 Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

19.11.2021

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Künstlersozialkasse
Adresse

Gökerstraße 14

26384 Wilhelmshaven

Telefon

0180 57 52 25 5

Telefon

04421 7543-586

Fax

04421 7543-711

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

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Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
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