Bürger-Info
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Anliegerbescheinigung Ausstellung - Brinkum

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

» §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

» § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

» § 135a Baugesetzbuch (BauGB)

» § 64 Baugesetzbuch (BauGB)

» §§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)

» § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Anliegerbescheinigung Ausstellung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 21 Sicherheit und Ordnung
Adresse

Rathausstraße 14

26835 Hesel

Postanschrift

Postfach 1254

26833 Hesel

Telefon

04950 39-0

Fax

04950 39-39


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: Kreuzung B72/436

Bus: 625

Bus: 460

Bus: 467

Haltestelle: Kreuzung L24

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 476

Haltestelle: B436

Bus: 467

Bus: 619

Bus: 625

Bus: 460

Parken

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 1 | Gebühren: nein

Parkplatz:

Anzahl: 15 | Gebühren: nein

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

Nah am Menschen und für die Region.

Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

Öffnungszeiten

mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
14.00 - 16.00 Uhr