Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.
Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.
Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:
Wenn Sie einen Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich benötigen, können Sie einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis hier beantragen.
Der Flurstücks- und Eigentümernachweis kann
beantragt werden.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt.
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kostenhöhe: 11,90 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Keine
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Es handelt sich um eine ungefähre Zeitangabe
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Unterschrift: nicht erforderlich
Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)
Online-Dienste vorhanden: Ja |
Onlinebeantragung: Antrag zur Bereitstellung einer Liegenschaftsbeschreibung |
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).
Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |