Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.
Die Liegenschaftskarte enthält:
Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.
Es gibt die Auszüge in den Maßstäben 1 : 1.000 oder 1 : 2.000, farbig oder in Graustufen, in verschiedenen Größen (DIN A4 bis DIN A0, Hoch- oder Querformat) und Abgabeformaten (elektronisch, Papierauszug).
Wenn Sie eine Karte für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden oder zum Nachweis der Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte hier beantragen.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.
Kostenhöhe: 21,42 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 im Format DIN A4.
Keine
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.
Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja Online-Dienst: Katasterkarten-online |
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |