Bürger-Info
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Bauaufsicht - Holtland

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Bauaufsicht - Formulare

PDF-Icon Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen)
PDF-Icon Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen)
PDF-Icon Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
PDF-Icon Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen)
PDF-Icon Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen)
PDF-Icon Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
PDF-Icon Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)

Zuständige Stelle

Bauamt
Adresse

Bergmannstraße 37

26789 Leer

Telefon

0491 926-1264

Telefon

0491 926-1248

Telefon

0491 926-1217

Telefon

0491 926-1317

Fax

0491 926-1754


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

Samtgemeinde Hesel

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Kontakt

Rathausstraße 14
26835 Hesel

04950 39-0

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mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
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