Bürger-Info
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Betreuungsrecht - Firrel

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Publikationen:

  • Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter
  • Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Flyer, 2016 inklusive der Adressen der staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen)
  • Die rechtliche Betreuung –  Ein Ehrenamt in der Justiz (Handreichung als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer/innen)

weiterführende Internetseiten:

  • Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zum Thema Betreuungsrecht
  • Internetseiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Vorsorge und Patientenrechte

» Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter

» Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Flyer, 2016 inklusive der Adressen der staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen)

» Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Handreichung als Arbeitshilfe für ehren-amtliche Betreuer/innen)

» Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zum Thema Betreuungsrecht

» Internetseiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Vorsorge und Patientenrechte

Unterstützende Institutionen

Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Betreuungsrecht - Formulare

PDF-Icon Anfrage zur Vermögensverwaltung bei einem Geldinstitut durch eine Betreuerin/einen Betreuer
PDF-Icon Anregung zur Einrichtung einer Betreuung - (Niedersachsen)
PDF-Icon Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung
PDF-Icon Antrag auf Genehmigung der Verabreichung von genehmigungspflichtigen Medikamenten
PDF-Icon Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung und -auflösung
PDF-Icon Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
PDF-Icon Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM)
PDF-Icon Ärztliches Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Betreuungsgericht
PDF-Icon Betreuungsstelle nach dem Betreuungsbehördengesetz - Information und Beratung durch den/die Betreuungsverein/e
PDF-Icon Betreuungsverfügung
PDF-Icon Erklärung der Betreuerin / des Betreuers
PDF-Icon Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
PDF-Icon Konto-/Depotvollmacht zur Vorsorgevollmacht
PDF-Icon Merkblatt über die Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer/innen (§ 1835 und § 1835a BGB)
PDF-Icon Nachweis der Aufwendungen gemäß § 1835 BGB
PDF-Icon Vollmacht zur Vorsorge

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt
Adresse

Jahnstraße 4

26789 Leer

Telefon

0491 926-1102

Fax

0491 926-1140


Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr

Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis: 

In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

Mit unserem Rundbrief sind Sie stets auf dem Laufenden was in der Samtgemeinde gerade passiert.

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26835 Hesel

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mo., di., do., fr.
9.00 - 12.00 Uhr

mo., di., do.
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