Bürger-Info
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Bildungsurlaub: Gewährung - Hesel

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.

» Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Leistung anzeigen für Ort / Ortsteil

Bildungsurlaub: Gewährung - Formulare

Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet.

Zuständige Stelle

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Postanschrift

Postfach 473

30004 Hannover

Adresse

Bödekerstraße 18

30161 Hannover

Telefon

0511 30 03 30-10

Fax

0511 30 03 30-81

Fax

0511 30 03 30-40


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Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle: Lärchenstraße

Bus: 121

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