Im Bereich der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Direktzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Dabei geht es um drei Bereiche:
Werden einige oder alle der für diese drei Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen ein Prozent und bis zu 100 Prozent der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Seit dem 01.01.2007 gelten die o.a. Regelungen und einige weitere Regelungen zur Phosphatdüngung auch für Empfänger von bestimmten flächenbezogenen Zahlungen im Rahmen der sog. 2. Säule.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
» Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
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