In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
Die Zuständigkeit entfällt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es gibt keine gesetzliche Regelung.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Dieser Leistung sind keine Formulare zugeordnet. |